Die Mehrheit der in Deutschland lebenden Bevölkerung hat sich mittlerweile dem digitalen Zeitalter ergeben. Der Vertrieb digitaler Endgeräte befindet sich auf einem Absatzhöhepunkt. Durch die stetige Beschleunigung von Rechenleistung und Erweiterung von Speicherkapazitäten erhöht sich kontinuierlich auch das Datenvolumen.
Selbst in privaten Haushalten wird ein Großteil der Post bereits elektronisch per E-Mail versendet. In Mecklenburg-Vorpommern kann man seit 1. August 2007 Akteneinsicht auf den Internetseiten der Bußgeldstelle nehmen und sich sein Beweisfoto vom Geschwindigkeitsverstoß herunterladen.
Die Ökonomie und Effizienz des elektronischen Zeitalters birgt neben seinen unschlagbaren Vorteilen einige wesentliche und unterschätzte Probleme und Risiken.
Es kommt meist überraschend zum befürchteten Supergau.
Ein Hardwaredefekt, meist sind es überhitzte Festplatten, fährt unvermittelt zum Komplettausfall und Datenverlust.
Schlimmstenfalls sind Dateien von mehreren Jahren verloren und können entweder gar nicht oder wenn, nur mit enormem zeitlichen und finanziellen Aufwand wiederhergestellt werden.
So werden auch in manchen Unternehmen keine ausreichenden Datensicherungen vorgenommen. Die existierenden Serverlösungen sind nur halbherzig durchdacht und verfügen teilweise über keinerlei Sicherheitskonzepte.
In Privathaushalten führen meist preisgünstige Datenträger mit unausreichender Verarbeitungsqualität und Kühlungsarchitektur zu Ärgerlichen Ausfällen und Datenverlusten.
Ein weiteres Manko in Bezug auf die Datensicherheit ist der Schutz gegen unbefugte Nutzung. Durch ungeschützte Netzwerke oder aber auch nicht verschlüsselte Daten gelangen Datendiebe an teils vertrauliche Informationen und können so enormen Schaden verursachen.
Das Problem ist natürlich sehr vielseitig und verändert sich ständig mit wachsenden Ansprüchen an die digitale Integration in Geschäfts- und Lebensprozesse.
Um sich dem gewaltigen Thema anzunähern, bedarf es zunächst erst einmal einem wachsenden Bewusstsein und der nötigen Sensibilität im Umgang mit elektronischen Daten.
Erst wenn die Einsicht vor dem Schadensereignis vorhanden ist, können weitere Schritte für die Sicherheit der Daten unternommen werden.
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