Vom mexikanischen Parlament wurde nunmehr ein Gesetz verabschiedet, welches besagt, dass man nur noch gegen Hinterlegung des eigenen Fingerabdruckes dazu berechtigt ist, ein Prepaid-Handy oder einen Mobilfunkvertrag zu erstehen. Bei jedem Vertragsabschluss sollen ab April diesen Jahres sowohl der Fingerabdruck, Name, als auch die Adresse des Käufers in einer Datenbank bei den Mobilfunkanbietern festgehalten werden. Weiterhin sollen Verbindungsdaten wie Sprach- und Textnachrichten ein Jahr lang dort gespeichert und bei Bedarf auf Anweisung des Gerichtes hin herausgegeben werden. Der Hintergedanke bei diesem Gesetz war es, dem organisierten Verbrechen auf Mexikos Straßen entgegen zu wirken. Bereits seit Jahren tobt in Mexiko der sogenannte Drogenkrieg, welcher bereits tausende Opfer forderte. Mit diesem Gesetz soll nunmehr verhindert werden, dass Gangs ihre Drogengeschäfte und Erpressungsversuche per Prepaid-Telefon selbst noch aus dem Gefängnis abwickeln können.
Jedoch wurden bereits bei Verabschiedung des Gesetztes Stimmen laut, die stark bezweifeln, dass dieses Gesetz den gewünschten Erfolg zu bringen in der Lage ist, denn schon in der Vergangenheit zeigte sich immer öfter, dass Verbrechen zu meist mit gestohlenen Mobiltelefonen erfolgten, so dass nunmehr Bedenken bestehen, dass eher die ehemaligen Besitzer der Mobiltelefone zum Opfer weiterer Ermittlungen werden könnten, als dass es die Justiz auf die Spur der wahren Täter bringen könnte.