Die Benutzung schnurloser Festnetz-Telefone (DECT) birgt für Anwender ein „ganz erhebliches Datenschutzrisiko“. Diese Ansicht vertrat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar im Gespräch mit dem ZDF-Magazin „Frontal 21“ im Januar 2009. Als Konsequenz forderte er eine intensivere Aufklärung der Verbraucher durch die Hersteller solcher Geräte und technische Maßnahmen für einen verbesserten Abhörschutz. DECT steht für „Digital Enhanced Cordless Telecommunication“ und ist der weltweit verbreitetste Standard für mobiles Telefonieren im Festnetz.
Aktueller Grund für Schaars Kritik: Auf dem 25. Chaos Communication Congress in Berlin hatten Forscher der TU Darmstadt gravierende Sicherheitsmängel bei der Übertragung zwischen den Basisstationen und den Mobilteilen von DECT-Telefonen nachgewiesen. Es war ihnen gelungen, mit Hilfe einer modifizierten PCMCIA-Karte für 23 Euro und eines Linux-Rechners einen so genannten DECT-Sniffer zu konstruieren, mit dem sich drahtlose Festnetzgespräche finden, aufzeichnen und abhören lassen. Auf diese Weise könnte beispielsweise aus einem geparkten Auto heraus problemlos der DECT-Telefonverkehr in der Umgebung verfolgt und mitgeschnitten werden. Potentielle Lauscher hätten so nicht nur Zugriff auf die Inhalte privater Gespräche, sondern könnten sich auch in den Besitz sensibler Daten bringen, beispielsweise durch die Aufzeichnung von Konto- und Nutzerinformationen für das Telefon-Banking. Besonders alarmierend: Die Anfälligkeit für Abhörmaßnahmen betrifft, so die Experten der TU Darmstadt, alle in Deutschland verbreiteten DECT-Systeme – sogar solche, die über eine interne Verschlüsselungsfunktion verfügen. Insgesamt sind in Deutschland geschätzte 30 Millionen DECT-Telefonsysteme im Einsatz.

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