Das Kommunikationsmittel „De-mail“, deren offizielle Einführung für 2010 geplant ist, ermöglicht es, elektronische Dokumente mit Rechtsgültigkeit zwischen Bürgern und deutschen Behörden auf sicherem Wege auszutauschen, so die Aussage der Bundesregierung. Als Basis dient das Modell der konventionellen E-Mail. Allerdings bietet die De-Mail einen unvergleichlich höheren Sicherheitsstandard dank erforderlicher Authentifizierung des Nutzers mittels digitaler Sicherheitszertifikate und Akkreditierung der beteiligten Unternehmen sowie aufwendiger Verschlüsselung. Zur Anwendung soll es beispielsweise beim s.g. Postident Verfahren und dem elektronischen Bundespersonalausweis kommen. Zunächst ist die Nutzung der De-Mail nicht allgemein verbindlich, sondern freiwillig. Um die Finazierung sicherzustellen, soll ein System der Frankierung der De-Mail via e-Porto eingeführt werden sowie durch optional angebotene kostenpflichtige Mehrdienste Einnahmen generiert werden.
Schon 2009 startet das Pilotprojekt der Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit Partnern aus der Privatwirtschaft in zunächst begrenztem Umfang. Dazu gehören zum Beispiel die Deutsche Telekom und die Deutsche Post.
Damit setzt die Bundesregierung eine EU Richtlinie in Bundesrecht um, die helfen soll, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, Kosten der Verwaltung zu reduzieren und den Bürger zu entlasten, indem ihm lästige Behördengänge erspart und kürzere Dienstwege etabliert werden sollen.

Die Verschlüsselung von E-Mails ist aber auch ohne das DE-Mail Verfahren möglich. Beratungen zum sicheren E-Mail Transfer bietet unter anderem das Unternehmen B2B-EDV.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch der Artikel zum mangelhaften Bewusstsein über Datensicherheit.